EU-Datenschutzgesetz ab 25. Mai 2018 betrifft jedes Schweizer Unternehmen
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgesetzgebung in Kraft. Ob indirekt oder direkt ist jedes Schweizer Unternehmen davon betroffen. Bei Verstoss drohen Bussen in der Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bis zu einem maximalen Betrag von EUR 20. Mio.
Wir empfehlen deshalb allen Schweizer Unternehmen die Datenschutzbestimmungen ernst zu nehmen und sich mit der neuen EU-Datenschutzgesetzgebung zu befassen.
Unser breites Netzwerk zu Fach-Juristen und Technologie-Spezialisten steht Ihnen zur Verfügung. Leiten Sie mit uns die richtigen Massnahmen zeitnah ein.